Dienstleistung | Stundenpreis |
Programmier-Unterricht | |
Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und Studenten | CHF 80.- |
2er Gruppe | CHF 45.- (pro Person) |
3er Gruppe | CHF 35.- (pro Person) |
4er Gruppe | CHF 30.- (pro Person) |
Erwachsene/ Berufstätige | CHF 80.- |
Dienstleistung | Stundenpreis |
Lehrstellenvorbereitung | |
Lehrstellenvorbereitung (Beratung, Mentoring und Coaching, ohne Programmierunterricht) | CHF 70.- |
Lehrstellenvorbereitung (Beratung, Mentoring und Coaching, mit Programmierunterricht für Protfolio-Projekte) | CHF 80.- |
Computer-Unterricht | |
Für Kinder bis 13 Jahre | CHF 70.- |
Für Erwachsene und Senioren | CHF 80.- |
Dienstleistung | Stundenpreis |
IT und PC Support | |
Für Private und Senioren | CHF 80.- |
Hinweise
Der Privatunterricht ist meist zwei Stunden pro Woche. Verrechnet wird nur die Zeit in der frontal unterrichtet wird. Vorbereitungszeit in Abwesenheit des Schülers wie beispielsweise das Verfassen und Vorbereiten des Unterrichtsmaterials wird nicht verrechnet.
Das Coaching findet aufgrund der aktuellen Lage virtuell via Skype, Discord und oder TeamViewer statt.
Wenn der Unterricht nur eine Stunde dauert, wird dieser nicht vor Ort angeboten. Unterricht in Person ist erst ab 2h verfügbar.
Wegpauschale ausserhalb von Basel und Agglomeration
Für Unterricht ausserhalb von Basel, Muttenz, Allschwil, Riehen, Binningen, Bottmingen wird zusätzlich pro 15km eine Stunde Wegpauschale verrechnet.
Kosten von den Steuern abziehen
Unter gewissen Umständen können die Unterrichtskosten von den Steuern abgezogen werden.
Beispiel: Ein Student möchte neben dem Informatik Studium Programmier-Nachhilfe belegen. Diese kann dann mit Beilage der nötigen Dokumente von den Steuern abgezogen werden. Dann gilt Begründung 1, siehe unten.
Beispiel 2: Eine Person schliesst ihre erste Berufslehre als kaufmännische Angestellte erst mit 22 Jahren ab und besucht in der Freizeit einen Kurs zum besseren Verständnis einer EDV-Fachanwendung ihres Lehrbetriebes. Sie kann die Kosten nur abziehen, wenn sie den EDV-Kurs nach Vollendung ihres 20. Altersjahres belegt. Quelle 2: https://steuerbuch.so.ch/steuern/einkommenssteuer/allgemeine-abzuege-und-sozialabzuege/41-nr-11/
Begründung 1:
“Abzug für selbstgetragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten
In Abzug gebracht werden können die selbst getragenen Kosten, d.h. vermindert um die subjektfinanzierten Bundesbeiträge, Beiträge des Arbeitgebers oder weiterer Stellen für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung einschliesslich die Umschulung, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, Berufs- und Mittelschule und Gymnasium) vorliegt oder wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt. Abziehbar sind die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens CHF 18’000.– beim Kanton bzw. CHF 12’000.– beim Bund. Beiträge von Dritten, welche diese Abzüge übersteigen, sind steuerbar und als übrige Einkünfte auf der Seite 2 des Hauptformulars (Ziffer 280/285) einzutragen.”
Quelle: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwiCxauOivvlAhUEy6YKHbrLCQUQFjABegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fwww.steuerverwaltung.bs.ch%2Fdam%2Fjcr%3Acf2c847c-d808-40c4-ac9b-b795752d776a%2F15500_fw_np_ste_18-03_wegleitung_bf.pdf&usg=AOvVaw2xCkPJkhEFg9ou4JOsqF7n